Family Course

Die Bahnen auf dem Family Course by CADDIE FOR LIFE sind zwischen 39 und 157m lang, PAR ist für jedes Loch drei. Der Family Course by CADDIE FOR LIFE ist ein öffentlicher Kurzplatz. Hier können sowohl Golfinteressierte ohne Vorkenntnisse als auch Geübte spielen.

Alle Elemente, die die Anlage charakterisieren, wie leicht hügelige, geschwungene Spielbahnen, Sand- und Wasserhindernisse, sind auch hier zu finden und schulen das strategische Denken.  

Dieser Platz ist auch hervorragend für das Training des kurzen Spiels geeignet.

Platzregeln

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. sowie mit den gültigen Platzregeln des MGC Potsdam e.V. und der gültigen Rahmenausschreibung des Märkischen Golfclub Potsdam e.V.. Das Wettspiel wird auf Grundlage des World Handicap Systems ausgerichtet.

Aus wird festgelegt durch weiße Pfosten, Linien oder Zäune. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

Während des Spiels von Loch 7 auf dem Lenné-Course kennzeichnen die weißen Pfosten eine interne Ausgrenze. Diese Ausgrenze gilt nur beim Spielen der Bahn 7. Beim Spielen der Bahn 8 gelten die Pfosten als unbewegliche Hemmnisse gem. Regel 16.1

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV), unbewegliche Hemmnisse; Regel 16.1 Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f ) in Anspruch nehmen.

  • Alle eingezäunten Flächen für Schafe gelten als Spielverbotszonen Das Betreten und das Zurückholen von Bällen aus diesen Flächen, ist verboten. Von diesen Flächen muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
  • Die Bereiche (Blumenwiesen) vor Abschlag 8 und 15 auf dem Fontane Course und links der Bahn 9 sind Spielverbotszone und mit blauen Pfosten gekennzeichnet. Der Spieler muss straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, wenn der Ball in diesem Bereich liegt und etwas in der Spielverbotszone den beabsichtigten Stand oder Schwung des Spielers behindert.


Der Spieler darf seinen Ball nicht spielen wie er liegt.

Das Betreten einer Spielverbotszone ist verboten und wird bei Zuwiderhandlung als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen.

Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.

Die Schutzhütten am Abschlag der Spielbahn 11, 14, 16 und zwischen den Spielbahnen 6 und 7 sowie die Toilettenhäuser an Bahn 11 (Fontane Course) und Bahn 4 (Lenné Course/Family Course) sind unbewegliche Hemnisse.

Beendet eine Gruppe die Runde mehr als ein Startzeitintervall hinter der Gruppe vor sich oder beendet die Gruppe ihr Spiel später als auf der Scorekarte angegebenen (Richtzeit) ziehen sich alle Spieler der Gruppe einen Strafschlag zu.

Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages,  so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen.

Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton einer Sirene bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei kurze Signaltöne einer Sirene bekanntgegeben. In beiden Fällen wird die  Wiederaufnahme des Spiels durch zwei kurze Signaltöne einer Sirene bekanntgegeben. (Regel 5.7b)

Folgende Signale

  • sofortige Aussetzung des Spiels: ein langer Signalton einer Sirene
  • witterungsbedingte Spielunterbrechung: drei kurze Signaltöne einer Sirene
  • Wiederaufnahme des Spiels: zwei kurze Signaltöne einer Sirene


Anmerkung:

Unabhängig davon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung
des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

  1. Verstoß: Verwarnung durch Spielleitung und Mitteilung der Strafe bei weiterem Verstoß
  2. Verstoß: ein Strafschlag
  3. Verstoß: Grundstrafe
  4. Verstoß: Disqualifikation

Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten wird angesehen:

  • Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren oder über das (Vor-)Grün zu fahren.
  • Pitchmarken nicht auszubessern, Divots nicht zurückzulegen, Bunker nicht zu harken.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen oder den Schläger zu werfen.
  • Rücksichtlosigkeit gegenüber Spielern, Referees und/oder Zuschauern

Liegt der Ball des Spielers in einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist oder im Semirough und existiert eine Behinderung durch freiliegende Baumwurzeln, werden diese Baumwurzeln als Boden in Ausbesserung behandelt. Der Spieler darf  straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn die Baumwurzel nur den Stand des Spielers behindert.

Entfernungsmarkierungen
Der Messpunkt auf den Abschlägen zeigt die Entfernung zur Grünmitte. Alle anderen Entfernungsmarkierungen im/am Fairway zeigen die Entfernung zum Grünanfang.
100 Meter Pfahl – 1 Ring / 150 Meter Pfahl – 2 Ringe / 200 Meter Pfahl 3 Ringe

Blitzschutzhütten
Bahn 6, 11, 4/14, 16
(Der Unterstand an Abschlag 10 ist keine  Blitzschutzhütte)

Toiletten
Fontane Course: Bahn 11 und Abschlag 4 und 14
Lenné Course: Abschlag 4

Preisinformationen

Montag – Freitag:
15,00 €*
*8,00 € ermäßigt für Kinder, Jugendliche & Studenten (bis 27 Jahre)

Samstag, Sonntag & Feiertage:
20,00 €*
*10,00 € ermäßigt für Kinder, Jugendliche & Studenten (bis 27 Jahre)