Aus wird festgelegt durch weiße Pfosten, Linien oder Zäune. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
Während des Spiels von Loch 7 auf dem Lenné-Course kennzeichnen die weißen Pfosten eine interne Ausgrenze. Diese Ausgrenze gilt nur beim Spielen der Bahn 7. Beim Spielen der Bahn 8 gelten die Pfosten als unbewegliche Hemmnisse gem. Regel 16.1
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV), unbewegliche Hemmnisse; Regel 16.1 Spielverbotszonen (Regel 2.4)
Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f ) in Anspruch nehmen.
- Alle eingezäunten Flächen für Schafe gelten als Spielverbotszonen Das Betreten und das Zurückholen von Bällen aus diesen Flächen, ist verboten. Von diesen Flächen muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
- Die Bereiche (Blumenwiesen) vor Abschlag 8 und 15 auf dem Fontane Course und links der Bahn 9 sind Spielverbotszone und mit blauen Pfosten gekennzeichnet. Der Spieler muss straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, wenn der Ball in diesem Bereich liegt und etwas in der Spielverbotszone den beabsichtigten Stand oder Schwung des Spielers behindert.
Der Spieler darf seinen Ball nicht spielen wie er liegt.
Das Betreten einer Spielverbotszone ist verboten und wird bei Zuwiderhandlung als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen.
Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
Die Schutzhütten am Abschlag der Spielbahn 11, 14, 16 und zwischen den Spielbahnen 6 und 7 sowie die Toilettenhäuser an Bahn 11 (Fontane Course) und Bahn 4 (Lenné Course/Family Course) sind unbewegliche Hemnisse.